Influenza A (H1N1)
Abschlussbschluss der pandemischen Grippe (H1N1) 22.2.2010
Pandemiestufe 6
Verhalten
Individuelle Hygienemassnahmen
Impfung gegen H1N1
Übertragung
Absenzen/Arztzeugnis
Empfehlung für Studierende
Empfehlung für Reisende
Abschlussbschluss der pandemischen Grippe (H1N1) 22.2.2010
Gemäss Bundesamt für Gesundheit BAG ist es dank dem starken Rückgang der Pandemiewelle in der Schweiz sinnvoll, die verschiedenen Massnahmen in den Kantonen und Institutionen anzupassen und/oder wieder aufzuheben. An der Universität Zürich sind deshalb keine besonderen Massnahmen mehr in Kraft. (22.2.2010)
Pandemiestufe 6
Am 11.6.2009 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO die Pandemiestufe 6 ausgerufen, die jetzt auch für die Schweiz gilt.
Dies bedeutet, dass eine Pandemie herrscht, dass sich das Virus nicht eindämmen liess und dass seine Ausbreitung wahrscheinlich nicht mehr aufgehalten werden kann. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die geänderte Einstufung keine unmittelbaren Folgen für die Schweiz, und es sind keine zusätzlichen Massnahmen notwendig. Das BAG rechnet jedoch mit einem starken Anstieg der Krankheitsfälle im Herbst, da sich das Pandemievirus viel rascher über die ganze Welt ausgebreitet hat als bei früheren Pandemien.
Gemäss den Vorgaben des nationalen Pandemie-Planes hat die Universität Zürich eine Task-Force eingesetzt, die sich mit der Vorbereitung der Massnahmen im Falle einer Pandemie (Stufe 6) befasst. Diese Massnahmen sollen dazu dienen, den Betrieb und die Sicherheit der Universität Zürich auch bei allfällig stark reduzierter Belegschaft so lange als möglich aufrecht zu erhalten.
Dazu gehört die Beschaffung von genügend Hygiene- und Atemschutzmasken sowie Medikamenten für Mitarbeitende, die nach Ausbruch der Pandemie weiterhin an der UZH arbeiten müssen.
Die Task Force analysiert die Situation laufend und steht in Kontakt mit den Behörden des Kantons und des Bundes. Sie informiert die Angehörigen der Universität über diese Website und allfällige weitere Kanäle über notwendige Massnahmen.
Verhalten
Zu Ihrem Schutz und demjenigen anderer Personen empfiehlt das BAG seit 9. Juli 2009 folgende Massnahmen:
- Informieren Sie sich! (Radio, Fernsehen, Presse, Internet [Links siehe Kästchen rechts])
- Wer Grippesymptome verspürt, muss bis 1 Tag nach Abklingen der Symptome unbedingt zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben. So lässt sich die Verschleppung der Krankheit vermeiden.
- Grippepatienten sollen Personen, mit denen sie während oder 1 Tag vor der Krankheit enge Kontakte hatten (unter 1 Meter Abstand), über ihre Erkrankung informieren und ihnen empfehlen, den eigenen Gesundheitszustand aufmerksam zu beobachten.
- Wer trotz Grippe das Haus verlassen muss (etwa für einen Arztbesuch), soll eine Maske tragen, um die Ansteckung weiterer Personen zu vermeiden.
- Gesunde Personen schützen sich am besten vor einer Ansteckung, indem sie regelmässig und gründlich die Hände mit Seife waschen und bei der Begrüssung auf Händeschütteln, Küsschen und Umarmungen verzichten.
- Beim Niesen oder Husten ist ein Taschentuch zu verwenden. Anschliessend die Hände waschen. Wer kein Taschentuch zur Hand hat, niest oder hustet in die Armbeuge.
- Zu Personen mit Grippesymptomen ist - wenn immer möglich - ein Abstand von 1 Meter einzuhalten.
Individuelle Hygienemassnahmen
- Hände waschen
- Schnäuzen, Niesen, Spucken, Husten
- Verhaltensregeln in der Öffentlichkeit
- Masken tragen
- Gegenstände und Oberflächen reinigen
- Abfall entsorgen
Impfung gegen H1N1
Ab 19. November 2009 ist die Impfung im Kanton Zürich nicht mehr nur auf die Risikogruppen beschränkt. Personen ohne Hausarzt oder mit dringendem Impfbedarf können sich beim Zentrum für Reisemedizin der Universität Zürich impfen lassen. Zentrum für Reisemedizin: Oeffnungszeiten
Für ihre Mitarbeitenden hat die UZH im Impfzentrum am 1. Dezember 2009 von 15.00 bis 16.00 Uhr eine spezielle Impfaktion durchgeführt.
Übertragung
Hauptübertragungswege der Grippeviren
- Über die Luft, das heisst das Virus wird durch Husten, Niesen oder Spucken in der Luft verteilt, indem ansteckende Tröpfchen ausgestossen werden.
- Durch näheren Kontakt mit einem Menschen, der ein Atemwegsvirus hat (durch Küssen oder Händeschütteln).
- Über die Hände, an denen sich ansteckende Tröpfchen von Speichel oder Nasen- und Mundflüssigkeit befinden.
- Über den Kontakt mit Gegenständen, mit denen Kranke in Berührung gekommen sind.
Absenzen/Arztzeugnis
Mitarbeitende der UZH melden ihre krankheitsbedingte Absenz ihren Vorgesetzten.
Grundsätzlich gilt, dass bei Abwesenheit von mehr als fünf Arbeitstagen ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss. Im Falle der Influenza H1N1 kann der oder die Vorgesetzte entscheiden, ob ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss (weitere personalrechtliche Informationen).
Empfehlung für Studierende
Den Studierenden wird empfohlen, sich frühzeitig einen Vorrat mit 50 Hygienemasken pro Person anzulegen, um einem möglichen Versorgungsengpass entgegenzuwirken. Die Hygienemasken können bei Grossverteilern gekauft werden.
Für Studierende, die wegen der Influenza eine Prüfung nicht absolvieren können, gelten die normalen Regelungen betreffend Verschiebung und Abmeldung von Prüfungen, d.h. sie müssen dem Verschiebungs- beziehungsweise Abmeldungsgesuch ein ärztliches Zeugnis beilegen.
Empfehlung für Reisende
Reisende können durch einfache Massnahmen dazu beitragen, sich selbst und andere zu schützen:
- Hände waschen
- In ein Papiertaschentuch husten oder niesen
- Papiertaschentuch entsorgen
- In die Armbeuge husten oder niesen
- Sich falls möglich von Personen mit Grippesymptomen fernhalten
- Hygienemasken mitnehmen und lokale Empfehlungen befolgen
Empfehlungen für Reiserückkehrende und Besucher aus dem Ausland:
Allen Personen, die innert 0-7 Tagen nach der Einreise in die Schweiz Grippesymptome aufweisen, wird empfohlen, telefonisch einen Arzt/eine Ärztin zu kontaktieren. Dies gilt insbesondere für Personen, die schwere Symptome aufweisen oder zu einer Risikogruppe gehören. Dabei soll der Arzt/die Ärztin über die Symptome, die Reiseroute und vorbestehende Erkrankungen informiert werden. Es ist wichtig, dass alle Personen mit Grippesymptomen zu Hause oder im Hotelzimmer bleiben, um die Krankheit nicht zu verschleppen.
